Protest
Presse 2013
Koberg protestiert gegen Nazi-Feier
Bürgermeister und Gemeindevertreter wehren sich gegen Treffs „verblendeter Menschen“ im Ort
Bild: Einstimmig fiel der Beschluss der Gemeindevertretung aus: Die Koberger distanzieren sich in aller Form von Rechtsradikalismus. Eine Neonazi-Größe hatte im Ort seinen 40. Geburtstag gefeiert.
Koberg. Die Gemeinde Koberg hat am Montagabend eine Resolution gegen Rechtsextremismus beschlossen und damit auf eine als Geburtstagsfeier angemeldete Veranstaltung von Neonazis aus ganz Norddeutschland reagiert. Die Polizei hatte Kenntnis von dieser „Feier“, war aber nicht eingeschritten.
Am Sonnabend, 23. November, hatte die polizeibekannte Neonazi-Größe aus Tostedt, Stefan S., zu seinem 40. Geburtstag eingeladen. S. wird seit Jahren vom Staatsschutz beobachtet. Seine Feier fand in der Gaststätte „Zum Koppelkaten“ in der Gemeinde Koberg, Amt Sandesneben-Nusse, statt. Einen Tag später meldete sich die „Antifa“, eine linksgerichtete Gruppierung, die sich den Kampf gegen Rechtsradikalismus und Neonazismus zu eigen macht, im Internet mit einem entsprechenden Bericht zu Wort.
„Seinen Geburtstag am 18. November nimmt S. regelmäßig als Anlass, größere Rechtsrockkonzerte zu organisieren“, heißt es im Blog von „Oire Szene“. So also auch Ende November im „Koppelkaten“. Zahlreiche Mitglieder oder Anhänger der rechtsradikalen Szene, wie etwa der 0rganisaion „Honor and Pride“ oder der „Jungen Nationaldemokraten“ seien nach Koberg gereist. Neben regionalen Kennzeichen seien vor allem Autos aus Winsen/Luhe, Rotenburg/Wümme, Hamburg, Osterholz-Scharmbeck, Pinneberg, Bad Segeberg, Lüneburg, Uelzen, Celle, Stade, Verden, Lübeck, Sachsen und Berlin zu sehen gewesen mit insgesamt mehr als 150 Neonazis. Gegen die Ordnungsbehörden fuhr die Antifa schweres Geschütz auf: „Das Konzert fand trotz Mitwissens von Bürgermeister und Polizei völlig ungestört statt. . .“
Gegen diesen Vorwurf verwahrt sich Bürgermeister Jörg Smolla vehement: „Die Rechtslage gibt nichts her, um eine solche Privatfeier ohne weiteres aufzulösen.“ Nach Hinweisen durch die Polizei sei er an dem Abend mehrfach zu der Gastwirtschaft gefahren, um sich ein Bild zu machen. „Nun ist es ja so, dass Privatfeiern nicht bei der Gemeinde angemeldet werden müssen, und ich gehe auch nicht durchs Dorf, um zu sehen, wo und was gefeiert wird.“ Zwar habe er am späteren Abend etwa 20 Fahrzeuge gezählt, aber „von einem Konzert war nichts zu hören“.
Auch die aus Niedersachsen von der dortigen zuständigen Stelle informierte Polizei sah keinen Grund, um konkret einzugreifen (siehe Interview mit Polizeichef Wolfgang Becker unten).
Für Smolla und die Koberger Gemeindevertreter ist es allemal ein Grund, eindeutig und auch öffentlich Stellung zu beziehen. Auf der Gemeindevertretersitzung am Montagabend stimmten alle anwesenden zwölf Lokalpolitiker für die Resolution „Koberg gegen Rechtsextremismus“. Smolla erklärte nochmals, dass er auf diesen Vorfall „noch gestern auf der Straße angesprochen“ worden sei. „Die Leute sind überrascht, dass hier so etwas möglich ist.“ Das Gesetz habe zwar Gültigkeit, und Demokratie bedeute: gleiches Recht für alle. Insofern könne man auch keine Privatfeiern verbieten. Aber: „Jeder einzelne Bürger unseres Dorfes ist gefordert, wachsam zu sein, ... Zivilcourage zu beweisen. Wir werden es nicht zulassen, dass sich derart verblendete Menschen hier in Koberg ungestört treffen können und ihre Weltanschauung verbreiten, wenn auch im Verborgenen. Wir, die politisch Verantwortlichen in der Gemeinde Koberg, begegnen der rechten Szene ebenso geschlossen wie energisch.“ Demokratie müsse Angreifern gegenüber wehrhaft sein - schon bei ersten Anfängen.
Ein klärendes Gespräch von Smolla mit dem Inhaber des „Koppelkatens“ habe ergeben, „dass es in Zukunft Vermietungen an Auswärtige nicht mehr geben wird“.
VIER FRAGEN AN ...
Polizeidirektor Wolfgang Becker, Leiter der Polizeidirektion Ratzeburg.
1 War der Polizei (dem Staatsschutz) diese Veranstaltung im Vorhinein bekannt?
Die Polizei Schleswig-Holstein (RLS Süd) wurde über die Polizeieinsatzzentrale Niedersachsen am 23.11.2013 gegen 18.30 Uhr darüber informiert, dass sich eine private Geburtstagsfeier des Stefan S., die eigentlich in Tostedt (Niedersachsen) stattfinden sollte, nach Schleswig-Holstein verlagert. Der Ort war zu diesem Zeitpunkt noch nicht bekannt. Es wurden rund 100 Teilnehmer und der Auftritt von zwei Musikgruppen avisiert. Durch Aufklärung und Parallelinformationen konnte gegen 18.50 Uhr Koberg als Veranstaltungsort ermittelt werden. Zu diesem Zeitpunkt hatte die Feier bereits begonnen.
2 Hat die Polizei auf diese Veranstaltung reagiert?
Es wurde abgeklärt, ob die Musikgruppen verboten sind. Sie waren nicht verboten. Und dann wurde geklärt, ob es andere sicherheitsrelevante Erkenntnisse gibt, die ein Verbot und damit die Auflösung dieser Geburtstagfeier rechtfertigen. Dies war nicht der Fall. Deshalb beschränkte sich der Polizeieinsatz auf Aufklärungs- und Kontrollmaßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Eingriffsermächtigungen sowie zusätzlichen taktischen Vorbereitungen, um bei erkennbaren Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschreiten zu können.
3 Welche Konsequenzen ergeben sich für polizeiliche Maßnahmen zukünftig?
Wie meinen Sie das? Die Polizei hat ihre Maßnahmen an den rechtstaatlichen Möglichkeiten und Erfordernissen auszurichten. Sie hat dies in diesem Fall getan, und wird dies auch zukünftig tun. Für Koberg sind wir im Dialog mit dem Bürgermeister, um gegebenenfalls bei einer Sensibilisierung des Betreibers des Gasthofes für die Problematik rechter Kristallisationspunkte zu unterstützen.
4 Ist eine Tendenz erkennbar, dass sich Neonazis/NPD-Anhänger vermehrt und verstärkt im Kreis Herzogtum Lauenburg treffen oder Veranstaltungen von hier aus organisieren?
Bisher nicht.
Von Joachim Strunk (Text und Foto), Lübecker Nachrichten